Di, 20:22 Uhr
20.09.2016
Aus dem Polizeibericht
Radmuttern an mehreren Autos gelöst
Bisher unerklärlich sind der Polizei mehrere Vorfälle, bei denen sich in den letzten Tagen während der Fahrt Radmuttern von Autorädern gelöst und den Fahrer und Unbeteiligte in Gefahrensituationen gebracht haben. In zwei Fällen löste sich ein Rad komplett von der Achse und machte sich in der Folge selbständig.....
Bisher sind der Polizei drei solcher Fälle bekannt geworden, verletzt wurde bisher noch niemand.
Der erste Fall ereignete sich am 13.09.2016 auf der Kasseler
Landstraße, als sich während der Fahrt das linke Hinterrad und die
Bremsscheibe eines Suzuki lösten. Rad und Scheibe rollten in den
Gegenverkehr und beschädigten dort einen entgegen kommenden Mercedes.
Auch der Suzuki wurde beschädigt. Alle Radmuttern lagen in
unmittelbarer Nähe des Wagens. Ein Reifenwechsel an dem Fahrzeug fand
nach Angaben des Fahrers in jüngster Zeit nicht statt.
Drei Tage später (16.09.2016) befuhr ein Polo die Landesstraße 554
von Offensen in Richtung Adelebsen, als der Wagen in einer Kurve
plötzlich ausbrach und nach Angaben des Fahrers kaum noch lenkbar
war. Nachdem der Wagen einmal in den Gegenverkehr geriet, konnte er
dann auch dem rechten Grünstreifen zum Stehen gebracht werden. Bei
einer Nachschau fehlten am linken Vorderrad drei von vier Radmuttern.
Der PKW wurde beschädigt.
Im jüngsten Fall befuhr am 18.09.2016 ein Skoda die Ortsdurchfahrt
von Bodensee (Kreis Göttingen), als sich plötzlich das linke
Vorderrad löste und davon rollte. Der Fahrer konnte den Wagen nur
noch auf der Bremsscheibe zum Stehen bringen. Alle Radmuttern
fehlten. Auch hier entstand Sachschaden.
Die Ermittler können derzeit keinerlei Zusammenhänge zwischen den
bekannt gewordenen Vorfällen herstellen. Trotzdem wird gegenwärtig in
alle Richtung ermittelt und vorsorglich Strafverfahren gegen
Unbekannt eingeleitet.
Für den Fall, dass die Radmuttern mutwillig an den Fahrzeugen
gelöst wurden, stellt dies eine Straftat (§ 315b StGB, Gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr) dar und wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Unabhängig davon weist die Polizei in Anbetracht der
bevorstehenden Wintersaison darauf hin, dass beim Umziehen von
Sommer- auf Winterreifen diese nach 50 Kilometern überprüft und die
Radmuttern nachgezogen werden sollten.
Autor: enBisher sind der Polizei drei solcher Fälle bekannt geworden, verletzt wurde bisher noch niemand.
Der erste Fall ereignete sich am 13.09.2016 auf der Kasseler
Landstraße, als sich während der Fahrt das linke Hinterrad und die
Bremsscheibe eines Suzuki lösten. Rad und Scheibe rollten in den
Gegenverkehr und beschädigten dort einen entgegen kommenden Mercedes.
Auch der Suzuki wurde beschädigt. Alle Radmuttern lagen in
unmittelbarer Nähe des Wagens. Ein Reifenwechsel an dem Fahrzeug fand
nach Angaben des Fahrers in jüngster Zeit nicht statt.
Drei Tage später (16.09.2016) befuhr ein Polo die Landesstraße 554
von Offensen in Richtung Adelebsen, als der Wagen in einer Kurve
plötzlich ausbrach und nach Angaben des Fahrers kaum noch lenkbar
war. Nachdem der Wagen einmal in den Gegenverkehr geriet, konnte er
dann auch dem rechten Grünstreifen zum Stehen gebracht werden. Bei
einer Nachschau fehlten am linken Vorderrad drei von vier Radmuttern.
Der PKW wurde beschädigt.
Im jüngsten Fall befuhr am 18.09.2016 ein Skoda die Ortsdurchfahrt
von Bodensee (Kreis Göttingen), als sich plötzlich das linke
Vorderrad löste und davon rollte. Der Fahrer konnte den Wagen nur
noch auf der Bremsscheibe zum Stehen bringen. Alle Radmuttern
fehlten. Auch hier entstand Sachschaden.
Die Ermittler können derzeit keinerlei Zusammenhänge zwischen den
bekannt gewordenen Vorfällen herstellen. Trotzdem wird gegenwärtig in
alle Richtung ermittelt und vorsorglich Strafverfahren gegen
Unbekannt eingeleitet.
Für den Fall, dass die Radmuttern mutwillig an den Fahrzeugen
gelöst wurden, stellt dies eine Straftat (§ 315b StGB, Gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr) dar und wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Unabhängig davon weist die Polizei in Anbetracht der
bevorstehenden Wintersaison darauf hin, dass beim Umziehen von
Sommer- auf Winterreifen diese nach 50 Kilometern überprüft und die
Radmuttern nachgezogen werden sollten.