Mi, 09:29 Uhr
05.10.2016
Beratungs- und Gesprächsangebot
Für Betroffene von SED-Unrecht
Am Donnerstag, 13. Oktober 2016, besteht für Interessierte die Möglichkeit, in Mühlhausen beim Bürgerservice im Landratsamt in der Brunnenstraße 97 sich über Rehabilitierungsmöglichkeiten zu informieren und Anträge für Einsicht in Stasiakten zu stellen....
Im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
- Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
- Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
- Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf. Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage 03601 80200. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.
Die Beratungszeit ist von 9.00-12.00 u. 13.-17.00 Uhr in Mühlhausen, Landratsamt, Bürgerservice, Brunnenstr. 97, Zimmer 110.
Autor: enIm Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert der Fachdienst des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.
Er berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen.
- Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
- Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
- Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf. Anträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Das Beratungs- und Gesprächsangebot kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden. Während der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Nachfrage 03601 80200. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen bei dem Bundesbeauftragten.
Die Beratungszeit ist von 9.00-12.00 u. 13.-17.00 Uhr in Mühlhausen, Landratsamt, Bürgerservice, Brunnenstr. 97, Zimmer 110.