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Mo, 10:04 Uhr
10.05.2021
Thüringer Landesamt für Statistik

Aktuelle Pflegevorausberechnung bis zum Jahr 2040

Die aktuelle Pflegevorausberechnung des Thüringer Landesamtes für Statistik auf Basis der 2. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (2. rBv) erwartet einen Anstieg der Pflegebedürftigen1) bis zum Jahr 2040 um 31,2 Tausend Personen gegenüber 2019...

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Das entspricht einem Anstieg von 23,0 Prozent. Das Vorliegen des aktuellen Basisjahres der Pflegestatistik hat eine Neuberechnung der Pflegevorausberechnung erforderlich gemacht. Die Ergebnisse werden unter anderem mit dem Aufsatz „Zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen in Thüringen bis 2040“ im heute erschienenen Statistischen Monatsheft April 2021 veröffentlicht.

Bis zum Jahr 2040 werden den Berechnungen zufolge 66,6 Tausend Männer und 100,2 Tausend Frauen pflegebedürftig sein. Somit steigt die Zahl gegenüber 2019 um 28,3 Prozent bzw. 14,7 Tau- send Männer sowie um 19,7 Prozent bzw. 16,5 Tausend Frauen.

Insgesamt werden 2040 voraussichtlich 9,0 Prozent der Thüringer Bevölkerung Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Jahr 2019 ist das ein Anstieg um 2,6 Prozentpunkte. Dabei sind Frauen häufiger pflegebedürftig als Männer. Der Anteil an der weiblichen Bevölkerung wird von aktuell 7,8 Prozent auf 10,7 Prozent steigen. Zeitgleich wird sich die männliche Pflegequote von 4,9 Prozent auf 7,2 Prozent erhöhen.

Eine Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen wird in allen Kreisen stattfinden, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Den geringsten Anstieg der Pflegebedürftigen wird mit 11,8 Prozent voraussichtlich das Altenburger Land verzeichnen. Am anderen Ende der Skala steht der Landkreis Weimarer Land mit einem Zuwachs von 36,5 Prozent an Pflegebedürftigen bis 2040.

Bis zum Jahr 2040 werden je nach Landkreis zwischen 5,7 (Stadt Jena) und 12,3 Prozent (Kyffhäuserkreis) der Bevölkerung pflegebedürftig sein.

1) Als Pflegebedürftige werden Personen erfasst, die aktuell Leistungen nach dem „Sozialgesetz- buch, Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung“ (SGB XI) erhalten.

Bitte beachten:
Grundlage für die Berechnungen bildet die im Juli 2019 veröffentlichte 2. regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (2. rBv). Die ermittelten Veränderungen bei den Pflegebedürftigen basieren ausschließlich auf der Entwicklung der Bevölkerung und ihrer Altersstruktur im Vorausberechnungszeitraum. Es wurde ein Status-Quo-Szenario berechnet, das für die künftige Entwicklung alters- und geschlechtsspezifische Pflegequoten des Jahres 2019 (Gebietsstand 1.1.2019) zugrunde legt.

Für die Berechnung dieser Quoten werden Daten der Pflegestatistik genutzt. Ein möglicher medizinisch- technischer Fortschritt bleibt ebenso unberücksichtigt wie der mögliche Einfluss der steigenden Lebenserwartung auf die Pflegequoten.
Autor: red

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