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Do, 09:14 Uhr
14.10.2021
Erleichterung für Beschäftigte

Grippe-Impfung im Betrieb

Der Grippeschutz hat im kommenden Winter eine besondere Bedeutung. Trifft die aktuelle Coronavirus-Pandemie mit einer neuen Grippewelle zusammen, stellt das nicht nur Gesundheitseinrichtungen und Impfstoffhersteller vor große Herausforderungen, sondern auch die Unternehmen in Thüringen...

„Für zahlreiche Beschäftigte kann es einfacher sein, Arzttermine und Arbeit unter einen Hut zu bringen, wenn eine Schutzimpfung durch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt direkt im Unternehmen angeboten wird“, sagt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Thüringen. Die Impfungen gegen Grippe, aber auch weiterhin das Einhalten der Hygieneregeln seien in den kommenden Monaten die besten Maßnahmen, um Arbeitsausfälle zu vermeiden.

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Wichtige Rolle der Unternehmen
Die BARMER habe, wie auch zahlreiche weitere Kassen, mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) einen Vertrag abgeschlossen, der für das Impfen in Unternehmen die Kostenübernahme für den Impfstoff durch die Kasse regelt. „Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, Impfungen im Betrieb anzubieten. Wenn sie aber ihrer Belegschaft diese Möglichkeit anbieten möchten, unterstützen wir sie dabei“, so Birgit Dziuk. Viele Beschäftigte würden gerade in diesem Herbst erwarten, dass ihre Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Risiken durch Infektionskrankheiten zu minimieren. Unterstützung gebe es auch für Unternehmen, die bislang nicht betriebsmedizinisch angebunden sind. Für kleine und mittlere Unternehmen biete sich zudem das Netzwerk „Gesund arbeiten in Thüringen“ an.

Vorlage der Gesundheitskarte genügt
An dem Vertrag, der das Impfen in Unternehmen ermöglicht, können alle Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin teilnehmen. „Versicherte müssen dann bei Impfungen im Unternehmen lediglich ihre Gesundheitskarte vorlegen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt mit der Krankenkasse direkt ab“, sagt BARMER-Landeschefin Birgit Dziuk. Der Vertrag umfasse die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind, sowie die ärztliche Anamnese und Beratung.
Autor: red

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