Di, 14:23 Uhr
19.10.2021
Keine grundlegende Überarbeitung der StVO
LINKE begrüßt neuen Bußgeldkatalog
Nach einem Jahr Blockade wegen eines Formfehlers tritt nun nach Abstimmung im Bundesrat voraussichtlich zum 10. November ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, informiert Gudrun Lukin, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag...
Zielstellung ist ein besserer Schutz von Fußgängern und Radfahrern und eine stärkere Ahndung von rechtswidrigem Parken auf Schienen, Gehwegen, in zweiter Reihe, an unübersichtlichen Kreuzungen, aber auch auf Schwerbehindertenparkplätzen und Feuerwehreinfahrten.
Härter sanktioniert wird ebenfalls die Behinderung von Rettungsfahrzeugen und das regelwidrige Hineinfahren in Rettungsgassen. Aber auch beträchtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, vor allem innerorts, werden deutlicher mit Geldbußen bestraft. Große Tempoüberschreitungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine beträchtliche Unfallursache, oft mit tragischen Folgen.
Solange immer noch Pkw auf der A9 bei erlaubten 100 km/h mit 247 km/h in Richtung München geblitzt werden oder der Rennsteigtunnel, hier sind 80km/h erlaubt, mit einer Geschwindigkeit von 219 km/h passiert wird, sind entsprechende Strafen notwendig, so Lukin abschließend.
Autor: redZielstellung ist ein besserer Schutz von Fußgängern und Radfahrern und eine stärkere Ahndung von rechtswidrigem Parken auf Schienen, Gehwegen, in zweiter Reihe, an unübersichtlichen Kreuzungen, aber auch auf Schwerbehindertenparkplätzen und Feuerwehreinfahrten.
Härter sanktioniert wird ebenfalls die Behinderung von Rettungsfahrzeugen und das regelwidrige Hineinfahren in Rettungsgassen. Aber auch beträchtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, vor allem innerorts, werden deutlicher mit Geldbußen bestraft. Große Tempoüberschreitungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine beträchtliche Unfallursache, oft mit tragischen Folgen.
Solange immer noch Pkw auf der A9 bei erlaubten 100 km/h mit 247 km/h in Richtung München geblitzt werden oder der Rennsteigtunnel, hier sind 80km/h erlaubt, mit einer Geschwindigkeit von 219 km/h passiert wird, sind entsprechende Strafen notwendig, so Lukin abschließend.
Kommentare
Halssteckenbleib
19.10.2021, 19.22 Uhr
Fehler im 2.Absatz??
Soll doch bestimmt stärkere Ahndung und nicht Ahnung heißen.Ahnung verstehe ich auch....
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Anm. d. Red.: Ja, das muss wohl Ahndung heißen. Wir haben es korrigiert. Danke :-)
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Anm. d. Red.: Ja, das muss wohl Ahndung heißen. Wir haben es korrigiert. Danke :-)
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