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Mo, 10:08 Uhr
22.08.2022
Ein Blick in die Statistik

Mehr als die Hälfte sind Wiederholungstäter

Im Jahr 2021 wurden in Thüringen insgesamt 17 144 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war mit 9 856 Personen mehr als die Hälfte aller Verurteilten in ihrer Vergangenheit bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden...

58,2 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, das sind 2,0 Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. Mit 47,5 Prozent war nahezu die Hälfte von ihnen in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt worden.

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In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um eine Geldstrafe. 47,0 Prozent der Vorbestraften hatten bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf.

Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten. 47,4 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe. Hier erhöhte sich der Anteil gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte. Trotz ihres jungen Alters hatte die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Ein Viertel (25,5 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurde in der Vergangenheit schon dreimal oder häufiger durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen.

33,7 Prozent der Vorbestraften wurden bereits nach Jugendstrafrecht oder sogar nach allgemeinem Strafrecht mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Im Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
22.08.2022, 11:23 Uhr
Deshalb ist es...
... an der Zeit, dass die Strafen härter werden müssen. Denn es hat den Anschein, dass sich einige vielleicht auch noch die Jahreszeit aussuchen, wann sie sich unter das Dach des Staates bewegen. Der Strafvollzug darf kein Erholungsurlaub sein, in dem man sich die Muckis kostenlos aufbauen kann.
Gehard Gösebrecht
22.08.2022, 13:26 Uhr
Ach Paulinchen
So schön ist es wirklich nicht da drin wie immer beschrieben wird.
Wer bei seiner Entlassung keine Freunde oder Verwandte hat, der ist im Rechtsstaat erledigt.
Keine Arbeit, keine Wohnung und nur das dumme Geschwätz einiger Staatsdiener, welche sehr gut auf Kosten der öffentlichen Hand unkündbar leben und das bis zum Ende ihrer Tage.
Von solchen Elementen würde ich selbst als Jungbundesbürger keine Vorschläge zu meine Lebensgestaltung annehmen.
Die meisten kommen aus dem Knast und stellen fest, dass es jetzt noch schwerer geworden ist klarzukommen und fallen wieder in alte Muster.
Niemand den ich kenne, ist geläutert aus dem Bau heraus gekommen. Niemand!
Audio
22.08.2022, 15:37 Uhr
Sie haben recht - Herr Gösebrecht !
Die Hauptschuld an der hohen Rückfallquote trägt der Staat, der sich gerne als freiheitlich, demokratisch, bürgerfreundlich und christlich- human bezeichnet. In Wirklichkeit hört seine menschliche Funktion nach der Entlassung des Straftäters auf. Wenn dieser keine hilfsbereiten Verwandte oder Freunde hat, wird er bald wieder rückfällig werden. In der so oft und gern geschmähten DDR musste sich der Exkriminelle nach seiner Haftentlassung bei der Stadtverwaltung melden, bekam vom Wohnungsamt eine Unterkunft zugewiesen und bei den ansässigen Betrieben eine entsprechende Arbeitsstelle. Das wurde ausschließlich durch die staatlichen Stellen organisiert !
Ich weiß aus zuverlässiger Stelle, dass die Rückfallquote durch diese Maßnahmen in der DDR sehr gering war. Das reiche und gut strukturierte Deutschland hätte durchaus die Mittel und Fähigkeiten , ähnlich zu verfahren. Aber wo Profit die entscheidende Hauptrolle spielt, ist Menschlichkeit fehl am Platze.
Die ca. 600 000 Obdachlosen in der BRD sprechen für sich !
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