Mo, 10:07 Uhr
18.09.2023
Beratung zum SED-Unrecht
Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen?
Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur führt in Kooperation mit dem Stasi-Unterlagen-Archiv Gera Erfurt Suhl einen Bürgerberatungs- und Informationstag durch...
Ansprechpartner/innen für Betroffene und Interessierte sind die Mitarbeiter/innen des Landesbeauftragten und des Stasi-Unterlagen-Archivs.
Auftrag des Thüringer Landesbeauftragten ist die Beratung und Information von Betroffenen und deren Angehörigen/ Hinterbliebenen zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen:
Die Mitarbeiter/innen unterstützen Sie bei den Antragstellungen und der Nachweisrecherche und bieten die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs zur Aufarbeitung der erlebten politischen Verfolgung in einem geschützten Rahmen.
Ebenso berät und unterstützt der Landesbeauftragte ehemalige DDR-Heimkinder, die in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen Leid und Unrecht erfahren haben in ihren Anliegen zur Schicksalsaufklärung und zur Rehabilitierung.
Betroffene, die bereits rehabilitiert sind und sich in einer schwierigen wirt-schaftlichen Lage befinden, erhalten Informationen zur Antragstellung von Leistungen aus dem Thüringer Härtefallfons für Verfolgte der SED-Diktatur.
Das Stasi-Unterlagen-Archiv gibt Bürger/innen die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht und beantwortet Fragen zur persönlichen Akteneinsicht, zu Wiederholungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung und zur Arbeit der Behörde
Ansprechpartner/in vor Ort: Herr Morawski (0361-57 3114-959)
Autor: redAnsprechpartner/innen für Betroffene und Interessierte sind die Mitarbeiter/innen des Landesbeauftragten und des Stasi-Unterlagen-Archivs.
Auftrag des Thüringer Landesbeauftragten ist die Beratung und Information von Betroffenen und deren Angehörigen/ Hinterbliebenen zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen:
- Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen über Freiheitsentzug, sofern sie der politischen Verfolgung oder sachfremden Zwecken gedient hat.
- Die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen von DDR-Organen, die zu einer gesundheitlichen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder zu einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und deren Folgen noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken.
- Die Berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Schule, Ausbildung und Beruf.
Die Mitarbeiter/innen unterstützen Sie bei den Antragstellungen und der Nachweisrecherche und bieten die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs zur Aufarbeitung der erlebten politischen Verfolgung in einem geschützten Rahmen.
Ebenso berät und unterstützt der Landesbeauftragte ehemalige DDR-Heimkinder, die in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen Leid und Unrecht erfahren haben in ihren Anliegen zur Schicksalsaufklärung und zur Rehabilitierung.
Betroffene, die bereits rehabilitiert sind und sich in einer schwierigen wirt-schaftlichen Lage befinden, erhalten Informationen zur Antragstellung von Leistungen aus dem Thüringer Härtefallfons für Verfolgte der SED-Diktatur.
Das Stasi-Unterlagen-Archiv gibt Bürger/innen die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht und beantwortet Fragen zur persönlichen Akteneinsicht, zu Wiederholungsanträgen, zur Decknamenentschlüsselung und zur Arbeit der Behörde
Ansprechpartner/in vor Ort: Herr Morawski (0361-57 3114-959)
- am Donnerstag, 28.09., 14.00 – 19.00 Uhr
- in Teistungen, Grenzlandmuseum Eichsfeld, Duderstädter Straße 7-9, 37339 Teistungen
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