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Di, 14:27 Uhr
04.11.2025
Landkreis Eichsfeld

Geflügelpest- Aufstallungspflicht tritt in Kraft

Ab sofort ist sämtliches Hausgeflügel in Ställen unterzubringen, die entsprechende
Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und gilt unmittelbar.
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Sofern Stallkapazitäten nicht ausreichen und/oder eine Bestandsreduktion nicht in Frage kommt, ist auch die Errichtung von speziellen Schutzvorrichtungen möglich.

Als wildvogelsicher und rechtskonform gelten Ausläufe mit einer nach oben geschlossenen Abdeckung (z.B. befestigte Planen), an den Seitenrändern dürfen auch Netze mit maximaler Maschenweite von 25mm zum Einsatz kommen.

Die Regelungen gelten nicht nur für Geflügel, sondern auch für sonstige gehaltene Vögel (z.B. Ziervögel, Greifvögel und Brieftauben). Es ist hinsichtlich der Aufstallungspflicht mit anlassbezogenen Kontrollen und Sanktionen bei Zuwiderhandlungen oder fehlender Anmeldung der Tierhaltung zu rechnen.

Mit Nachweis vom 28.10. wurde der erstmalige Ausbruch der Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Eichfeld festgestellt. Es ist demnach wichtig, weitere Einträge und Ausbreitungen dieser Tierseuche wirksam zu verhindern.

Im Mittelpunkt der regionalen Überwachungsmaßnahmen der Geflügelpest stehen verendete oder erkrankte Wild- und Wassergeflügelarten. Dazu zählen neben den stark betroffenen Kranichen insbesondere Schwäne, Enten, Gänse, Bless- und Teichhühner, Haubentaucher, Kormorane, Störche, Krähen, Eulen und andere Raubvogelarten wie Falke, Bussard und Milan. Die Bevölkerung wird weiterhin um besondere Aufmerksamkeit und entsprechende Meldung bei Auffälligkeiten gebeten. Kleine Wild- und Singvögel (z.B. Spatzen, Amseln, Stare) und Spechte hingegen sind derzeit nicht überwachungsrelevant und müssen dem Veterinäramt nicht mitgeteilt werden.

Alle Geflügelhalter werden nochmal darauf hingewiesen, dass bereits bei Verdacht auf diese Tierseuche eine Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt besteht. Dies ist zum Beispiel bei erhöhter Sterblichkeit (über 3 Tiere oder über 2% innerhalb von 24h) gegeben.

Für darüberhinausgehende oder spezielle Rückfragen zur Thematik steht das Veterinäramt gern zur Verfügung.
Autor: en

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