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Do, 17:13 Uhr
12.02.2026
Landkreis Eichsfeld

Aufhebung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld hebt die zuvor erlassenen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf.
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Die Maßnahmen waren mit Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2026 (Amtsblatt Nr. 02/2026) in Kraft gesetzt worden. Grundlage für die Aufhebung ist der Abschluss der erforderlichen behördlichen Maßnahmen in der benachbarten Überwachungszone im Landkreis Göttingen, die auch den Ortsteil Böseckendorf der Gemeinde Teistungen im Eichsfeld betraf.

Analog zur Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen können die Schutzmaßnahmen im betroffenen Teilbereich des Landkreises Eichsfeld nun aufgehoben werden. Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld sind damit von den bisher vorgeschriebenen Aufstallungs- und Absonderungspflichten sowie den weiteren Maßnahmen der Allgemeinverfügung entbunden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Aufhebung unter Einhaltung der geltenden Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts erfolgt. Alle detaillierten Regelungen und die vollständige Allgemeinverfügung sind im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld nachzulesen und auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld einsehbar: https://www.kreis-eic.de/aktuelles/amtsblatt Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld (veterinaeramt@kreis-eic.de) zur Verfügung.
Autor: en

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