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Fr, 11:38 Uhr
23.04.2021
Thüringer Finanzministerium unterstützt 15 000 Anträge

Unternehmen vor wirtschaftlichem Schaden bewahren

Im von der Corona-Pandemie stark beeinflussten Kalenderjahr 2020 gingen in den Thüringer Finanzämtern zahlreiche Anträge zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen ein...

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Um Thüringer Unternehmen schnelle finanzielle Unterstützung zu ermöglichen und dadurch wirtschaftliche Schäden abzuwenden beziehungsweise einzudämmen, wurden mehr als 15.000 Anträge priorisiert bearbeitet und damit regulären Aufgaben vorgezogen.

Auf Antrag von Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, vorwiegend Unternehmen, sprachen die Thüringer Finanzämter in 13.983 Fällen Stundungen mit einem Volumen von über 136 Millionen Euro aus. Es wurde in 1.703 Fällen von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen und zusätzlich eine Vielzahl von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen bearbeitet und genehmigt.

Darüber hinaus bestand für Unternehmen die Möglichkeit, Anträge auf Herabsetzung bzw. Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei gleichzeitigem Fortbestehen der Dauerfristverlängerung zu stellen. Insgesamt wurden 3.934 solcher Anträge bewilligt, wodurch besonders von der Krise Betroffenen Liquidität in Höhe von rund 40 Millionen Euro verschafft werden konnte.

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zeigt sich erfreut über die schnelle Antragsbearbeitung: „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern für die gute Arbeit. Die den Finanzämtern gesetzlich übertragenen Aufgaben konnten in kurzer Zeit erledigt und Unternehmen dadurch unbürokratisch und auf schnellem Weg Liquidität zur Verfügung gestellt werden.“

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Antragsformulare, die aktuellen FAQ „Corona“ (Steuern) sowie weitere Informationen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter finanzamt.thueringen.de entnommen werden.
Autor: red

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