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Fr, 12:33 Uhr
23.04.2021
Zur Notbremsen-Novelle des Infektionsschutzgesetzes:

Handwerkskammer sieht Interpretationsspielräume

Seit Wochen und Monaten trägt das Handwerk in Nord- und Mittelthüringen Verantwortung im Kampf gegen die Corona-Pandemie und will sich auch weiter konsequent für den Rückgang der Infektionszahlen im Kammerbezirk und Thüringen einsetzen...

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So begrüßen die rund 14.000 Betriebe, dass bundesweit einheitliche Kriterien für das Ziehen der Notbremse erarbeitet worden sind, sehen gleichzeitig aber massive Schwächen in dem geänderten Infektionsschutzgesetz, das am heutigen Freitag (23. April) in Kraft tritt – und Konsequenzen für zahlreiche Hotspot-Gebiete im Freistaat hat. „Wir bedauern, dass die Regelung das Infektionsgeschehen vor Ort nur unzureichend abbildet und die Inzidenz im betreffenden Landkreis weiter einzig entscheidend dafür ist, ob die Notbremse gezogen werden muss“, sagt der Präsident der Handwerkskammer Erfurt, Stefan Lobenstein.

Außerdem seien die Regeln nicht präzise genug, was zu unterschiedlichen Auslegungen vor Ort führen kann. „Statt Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen, werden unsere Handwerksbetriebe abermals stark verwirrt und bei Nichteinhaltung der Regeln sogar mit erheblichen Bußgeldern oder Strafen bedroht. Zusätzlich werden sie durch die Organisation und die Kosten des Testpflichtangebots belastet. Das nagt an den Nerven der sowieso hart durch die Pandemie betroffenen Unternehmen“, sagt Stefan Lobenstein.

Der Kammerpräsident drängt auf eine schnellstmögliche Korrektur einiger Regelungen. So solle die Ausnahme von Schließungsvorgaben für Friseure und Fußpflegesalons auch für Kosmetiksalons gelten. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 100, müssen Kosmetiker ihre Arbeit ab dem übernächsten Tag einstellen. „Dass sie nach gut sechs Wochen zum nunmehr dritten Mal schließen sollen, obwohl ihre Hygienekonzepte äußerst erfolgreich waren und keinerlei Infektionsgefahr von den Salons ausging, leuchtet absolut nicht ein. Damit werden ihre Bemühungen negiert und die Teststrategie, auf die die Politik doch so große Hoffnung gesetzt hat, wieder zu Nichte gemacht“, kommentiert Lobenstein.

Korrigiert müssten auch die Regelungen für das Kfz-Handwerk: Mit ausgefeilten Hygienekonzepten solle es ihm bedarfsorientiert erlaubt werden, den Geschäftsbetrieb in großflächigen Autohäusern wieder aufzunehmen. „Darüber hinaus müssen die Ladenlokale von Handwerksbetrieben wie Raumausstattern oder Elektrohandwerkern, die ihre Leistungen nur dann erbringen können, wenn sie ihre Produkte im Ladenlokal präsentieren können, unbedingt geöffnet bleiben“, betont Lobenstein.

Laut des Kammerpräsidenten dürfe die Bundes-Notbremse keinesfalls dazu führen, dass bislang gültige Regelungen hinfällig werden. „Kleine Ladengeschäfte mit Thekenverkauf, wie sie zum Beispiel in den Lebensmittelhandwerken die Regel sind, müssen auch weiter ohne starre Quadratmetervorgaben offen bleiben, solange sie zwischen den Kunden einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten“, so Lobenstein. Die jetzt vorgesehene Begrenzung des Kundenzugangs auf einen Kunden je 20 Quadratmeter müsse unbedingt korrigiert werden.
Autor: red

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