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Fr, 16:51 Uhr
30.04.2021
THÜRINGEN ERLAUBT SPORT FÜR KLEINE KINDERGRUPPEN IM FREIEN

Fünf Kinder und ein Übungsleiter

Seit gestern gelten neue Coronaregeln für den Kindersport in Thüringen. Sportminister Helmut Holter und Gesundheitsministerin Heike Werner haben die Vorgaben des aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetzes nachvollzogen und Sport für kleine Kindergruppen im Freien auch in Thüringen zugelassen…

Erlaubt ist nach der neuen Verordnung:
  • der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen.
  • Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können.
Der Antigenschnelltests oder der PCR-Tests dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

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Dazu erklärt Sportminister Helmut Holter: „Es ist gut, dass wir diese Ausnahme nun machen können. Viele Kinder, aber auch viele Sportvereine haben darauf gewartet. Sport im Freien ist gerade in dieser Jahreszeit das beste Mittel gegen Langeweile, Einsamkeit und Coronamüdigkeit. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienekonzepte. Aber ich setze hier großes Vertrauen in die Sportvereine und weiß, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.“

„Wir sind sehr erleichtert, dass nach über sechs Monaten Stillstand die Thüringer Sportvereine zumindest ihren jüngsten Mitgliedern wieder Bewegung ermöglichen dürfen“, bewertet LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel die Anpassung als ersten kleinen Schritt. Und ergänzt: „Wir werben auch weiterhin für eine schnellstmögliche Öffnung des Sports für alle Altersklassen zunächst an der frischen Luft mit den erforderlichen Rahmenbedingungen.“
Autor: red

Kommentare
A-H-S
30.04.2021, 18.18 Uhr
Nein. Nein. Nein.
Zitat Helmut Holter: „Es ist gut, dass wir diese Ausnahme nun machen können. Viele Kinder, aber auch viele Sportvereine haben darauf gewartet."

Das ist komplett weltfremd. Der Mann hat keine Ahnung, wie Freizeitnachwuchssport organisiert ist. Kein Trainer stellt sich mit 5 Kindern auf den Platz. Wie soll das auch aussehen? Zu einer Mannschaft gehören 20 Kinder, fünf darf man einladen, zwei kommen kurzfristig nicht und dann kann man mit drei Kindern genau was machen? Und nächste Woche sind dann die nächsten 5 dran? Oder soll der Trainer 4x die Woche auflaufen, um jedem Kind die Möglichkeit zu geben, wenigstens 1x zu trainieren?

Mit dieser grandiosen Ausnahme wird genau NICHTS auf den Plätzen passieren. Wir wissen, dass im Kinderbereich nur ein sehr geringes Infektionsgeschehen stattfindet. Wir wissen, dass Kinder nur selten oder wenig erkranken. Wir wissen, dass eine Übertragung im Freien nahezu ausgeschlossen ist. Trotzdem wird versucht, uns so ein Murks als Sahnebonbon zu verkaufen.

Der Bürger bedankt sich untertänigst. Für nichts.

PS: Thüringen ist das einzige Bundesland in dem kein Nachwuchssport im Freien stattfindet.
Kyffhaeuser
01.05.2021, 19.29 Uhr
5 ist besser als nichts !
grundsätzlich sind 5 besser als nichts, weiss nicht, was der Vorrredner für eine Sportart im Blick hat (?) aber 20 Kinder in einer Altersgruppe, davon träumt sicher so mancher Fußballverein. Nun 5 sind besser als Nichts, aber eine ungerade Zahl ist immer schlecht. Wie soll man sich da das Spielgerät zuspielen ?? einer ist immer übrig, ganz dumm gelaufen, egal ob Volleyball, Handball oder Fußball. Größeres Problem wird sicherlich sein, die begrenzten Platzkapazitäten nun 100 % zu nutzen und möglichst auf einem Platz mit 2 Gruppen getrennt, zu trainieren, dazu braucht es dann aber auch 2 Betreuer/ Trainer und eben auch 2 (teure) Coronatests).
Kyffhaeuser
01.05.2021, 19.52 Uhr
Selbsttest - vorweisen ??
Habe gerade die neue Verordnung gelesen, dort werden sich viele Fragen stellen. So heißt es in der neuen Verordnung vom Land u.a. "wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests nach § 10, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können." Im § 10 heißt es dann u.a. " dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Geschäften, Einrichtungen, Veranstaltern oder Dienstleistern durchgeführt werden". Was bedeutet das konkret für Sportvereine ? Wer soll den Test wem vorweisen und wer soll den Test beobachten ?? Strenggenommen müsste nun vor jeder Sportveranstaltung ein "Mitarbeiter" oder eine "beauftagte Person des Veranstalters" ( Verein) den Test prüfen oder kontrollieren ?? Vielleicht kann NNZ mal beim Herrn Minister konkret nachfragen, wie das praktisch gemacht werden muss ? Nicht dass die Vereine hinterher oder bei Kontrollen durch das Amt bestraft werden ? Und noch eins , private Selbsttests lassen sich nicht dokumentieren, also kann eigentlich auch das Gesundheitsamt nichts kontrollieren ? zumindest nicht ob und wann getestet wurde ??
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