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Fr, 09:34 Uhr
12.11.2021
3G am Arbeitsplatz

Unternehmen sind keine Testzentren

Im Vorfeld der anstehenden, pandemieeinschränkenden Maßnahmen von Bund und Land bestehen weiterhin umfangreiche Unklarheiten. Die avisierten Modelle, 2G in einigen Wirtschaftsbereichen und 3G am Arbeitsplatz, lassen insbesondere arbeitsrechtliche, organisatorische und auch finanzielle Fragen für die Unternehmen entstehen, meint man bei der Industrie- und Handelskammer...

Eine flächendeckende 3G-Regelung am Arbeitsplatz stellt für die regionale Wirtschaft eine besondere Herausforderung dar. „Wichtige arbeitsrechtliche Fragen sind derzeit noch ungeklärt. Weder sind Arbeitgeber aktuell berechtigt den Impfstatus der Beschäftigten abzufragen, noch sind die Arbeitnehmer verpflichtet darüber Auskunft zu erteilen“, erläutert Dieter Bauhaus, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Weiterführend muss auch die Frage des Umgangs mit diesen sensiblen Daten beantwortet werden. Hinzu kommen Fragen zu Kosten und Umsetzung von Tests, wenn diese wie aktuell vorgeschlagen, täglich durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus stellen sich weitere organisatorische Fragen, wie z.B.: Kümmert sich ein Mitarbeiter um den täglichen Test, zählt das dann zur regulären Arbeitszeit oder nicht?

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„Bei allen Regelungen muss vorher klar sein, wer welche Befugnisse und Pflichten hat, damit zur organisatorischen und finanziellen Belastung nicht noch Frust oder Unverständnis in den Unternehmen hinzukommen. Die Unternehmen dürfen nicht zu Testzentren umgewidmet werden und gleichzeitig weitere Kosten der Pandemie auferlegt bekommen“, so Bauhaus.

Klarheit bräuchte es zudem auch bei der Frage, ob bei der Anwendung der 2G Regelungen auch Mitarbeiter eingeschlossen sind, beispielsweise in der Hotellerie und Gastronomie oder der Veranstaltungsbranche. Die IHK Erfurt hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, Mitarbeiter von dieser Regelung auszuklammern, um Geschäftsbetriebe aufrecht zu erhalten und weitere Belastungen für die Unternehmen abzuwenden.

„In Anbetracht der auch für die Wirtschaft besorgniserregenden Entwicklungen bei den Corona-Infektionen und in den Kliniken sowie absehbar stärkeren Einschränkungen braucht es jetzt einen gemeinsamen Kraftakt vieler Beteiligter, um die vierte Welle in den Griff zu bekommen. Verordnungen, die nach Bekanntgabe viele Fragen offenlassen, wenig praxistauglich sind und von den Kommunen nicht umgesetzt werden, werden diese nicht brechen können. Es braucht jetzt auch einen Wechsel hin zu mehr Gemeinsamkeit bei der Erarbeitung der Verordnung. Es ist in der gegenwärtigen Situation nur zielführend und akzeptanzsteigernd, wenn breite Teile der Gesellschaft, wie beispielsweise Wirtschaft, Kommunen oder Sport frühzeitig eingebunden werden“, appelliert der IHK-Präsident an die Landesregierung.
Autor: red

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