Fr, 10:10 Uhr
13.05.2022
Start der Begehungen und Erhebung
Zensusbeauftragte nehmen ihre Arbeit auf
Mit dem kommenden Sonntag beginnt die Hauptphase des Zensus 2022. Über einen Erhebungszeitraum von 12 Wochen führen das Thüringer Landesamt und die insgesamt 23 Erhebungsstellen der kreisfreien Städte und Landkreise des Freistaates nun Erhebungen der Haushaltebefragung durch...
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt eine schriftliche Befragung aller Eigentümer, Verwalter oder sonstigen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden in Thüringen. Der Versand der insgesamt rund 600 000 Anschreiben erfolgt gestaffelt und konnte bereits vorfristig in der KW 18 gestartet werden. Bis zum Ende der KW 23 sollen alle Anschreiben an die Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung versandt worden sein. Durch die Staffelung des Versandes soll eine möglichst hohe Erreichbarkeit der Servicehotline ermöglicht werden. Die Auskunftserteilung kann unter www.zensus2022.de selbstständig und umweltschonend mittels PC, Handy oder Tablet abgegeben werden.
Um zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, werden im Rahmen der Haushaltebefragung zusätzlich rund 2 200 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte eingesetzt, um persönliche Befragungen an per Stich- probe ausgewählten Haushalten sowie Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen durchzuführen. Befragt werden rund 370 000 Bürgerinnen und Bürger. Die Erhebungsbeauftragten melden ihren Besuch im Vorfeld über den Einwurf einer Terminankündigung an. Dies erfolgt seit dem 8. Mai 2022 in die Briefkästen der stichprobenartig ausgewählten Haushalte.
Die zum angegebenen Termin stattfindende Befragung wird entsprechend der geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben an der Haus- oder Wohnungstür der Auskunftspflichtigen durchgeführt. Ein Betreten der Wohnräume erfolgt nicht. Neben den persönlichen Angaben wie Vor- und Nachname sowie der Adresse werden auch Angaben zum Geschlecht, der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand erfragt. Zudem ist anzugeben, wie viele Personen im Haushalt leben und ob ein Zweitwohnsitz vorliegt. Für einen Teil der Befragten ist die Erhebung an dieser Stelle bereits beendet. Wurde ein Haushalt für die Befragung von Zusatzmerkmalen (Wohn- und Arbeitssituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung) ausgewählt, erhält jedes Haushaltsmitglied im Anschluss Zugangsdaten, um diese Merkmale selbstständig über einen Online-Fra- gebogen anzugeben.
Für alle Erhebungen im Zensus besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
Sollten Bürgerinnen und Bürger noch Interesse haben, eine ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungs- beauftragter aufzunehmen, können sie sich an ihre zuständige Erhebungsstelle in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte wenden. Viele Erhebungsstellen suchen auch über den Stichtag hinaus Erhebungsbeauftragte. Für diese Tätigkeit wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt. Informationen zu den Kontaktdaten der Thüringer Erhebungsstellen finden sie unter www.statistik.thueringen.de/zensus2022/erhebungsbeauftragte.asp
Nähere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder www.statis- tik.thueringen.de/zensus2022.
Autor: redIm Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt eine schriftliche Befragung aller Eigentümer, Verwalter oder sonstigen Nutzungsberechtigten von Wohngebäuden in Thüringen. Der Versand der insgesamt rund 600 000 Anschreiben erfolgt gestaffelt und konnte bereits vorfristig in der KW 18 gestartet werden. Bis zum Ende der KW 23 sollen alle Anschreiben an die Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung versandt worden sein. Durch die Staffelung des Versandes soll eine möglichst hohe Erreichbarkeit der Servicehotline ermöglicht werden. Die Auskunftserteilung kann unter www.zensus2022.de selbstständig und umweltschonend mittels PC, Handy oder Tablet abgegeben werden.
Um zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, werden im Rahmen der Haushaltebefragung zusätzlich rund 2 200 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte eingesetzt, um persönliche Befragungen an per Stich- probe ausgewählten Haushalten sowie Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen durchzuführen. Befragt werden rund 370 000 Bürgerinnen und Bürger. Die Erhebungsbeauftragten melden ihren Besuch im Vorfeld über den Einwurf einer Terminankündigung an. Dies erfolgt seit dem 8. Mai 2022 in die Briefkästen der stichprobenartig ausgewählten Haushalte.
Die zum angegebenen Termin stattfindende Befragung wird entsprechend der geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben an der Haus- oder Wohnungstür der Auskunftspflichtigen durchgeführt. Ein Betreten der Wohnräume erfolgt nicht. Neben den persönlichen Angaben wie Vor- und Nachname sowie der Adresse werden auch Angaben zum Geschlecht, der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand erfragt. Zudem ist anzugeben, wie viele Personen im Haushalt leben und ob ein Zweitwohnsitz vorliegt. Für einen Teil der Befragten ist die Erhebung an dieser Stelle bereits beendet. Wurde ein Haushalt für die Befragung von Zusatzmerkmalen (Wohn- und Arbeitssituation, Staatsangehörigkeit und Zuwanderung, Bildung und Ausbildung) ausgewählt, erhält jedes Haushaltsmitglied im Anschluss Zugangsdaten, um diese Merkmale selbstständig über einen Online-Fra- gebogen anzugeben.
Für alle Erhebungen im Zensus besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
Sollten Bürgerinnen und Bürger noch Interesse haben, eine ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungs- beauftragter aufzunehmen, können sie sich an ihre zuständige Erhebungsstelle in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte wenden. Viele Erhebungsstellen suchen auch über den Stichtag hinaus Erhebungsbeauftragte. Für diese Tätigkeit wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt. Informationen zu den Kontaktdaten der Thüringer Erhebungsstellen finden sie unter www.statistik.thueringen.de/zensus2022/erhebungsbeauftragte.asp
Nähere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de oder www.statis- tik.thueringen.de/zensus2022.
Kommentare
PandaR
13.05.2022, 12.12 Uhr
Wozu dieser Unfug?
Ich verstehe einfach nicht, warum da heute noch Menschen befragt werden müssen.
Die mühsam erfragten und händisch erfassten Daten liegen doch alle schon bei irgend einer Behörde digital vor.
Die meisten davon beim Einwohnermeldeamt und beim Grundbuchamt (Name, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Erst- oder Zweitwohnsitz, Eigentumsverhältnisse etc.). Von dort könnten alle Daten übermittelt werden oder hat man Angst, dass von dort nur Faxe kommen, wie vom Gesundheitsamt? Und warum bitte schön besteht eine Auskunftspflicht zur Bildung / Ausbildung. Welches berechtigte Interesse hat der Staat an diesen Daten?
Das gleiche Drama, wie bei der Grundsteuer, dort muss auch der Bürger die Daten vom Grundbuchamt holen, um sie der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, aber bitte auch nur elektronisch, weil direkter digitaler Austausch nicht möglich ist. Absoluter Irrsinn!
Die mühsam erfragten und händisch erfassten Daten liegen doch alle schon bei irgend einer Behörde digital vor.
Die meisten davon beim Einwohnermeldeamt und beim Grundbuchamt (Name, Vorname, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Erst- oder Zweitwohnsitz, Eigentumsverhältnisse etc.). Von dort könnten alle Daten übermittelt werden oder hat man Angst, dass von dort nur Faxe kommen, wie vom Gesundheitsamt? Und warum bitte schön besteht eine Auskunftspflicht zur Bildung / Ausbildung. Welches berechtigte Interesse hat der Staat an diesen Daten?
Das gleiche Drama, wie bei der Grundsteuer, dort muss auch der Bürger die Daten vom Grundbuchamt holen, um sie der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, aber bitte auch nur elektronisch, weil direkter digitaler Austausch nicht möglich ist. Absoluter Irrsinn!
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roni
13.05.2022, 12.42 Uhr
Nicht nachvollziehbar
dieser "Aufwand" . Die Behörden sind doch sonst auch im Rahmen der Amtshilfe miteinander "vernetzt". Wo doch der Michel eh schon gläsern ist.....KOPFSCHÜTTEL
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HisMastersVoise
13.05.2022, 17.51 Uhr
Eigenlegitimation !
Wenn wir die Kosten allein durch die Briefe betrachten und den personellen Aufwand einrechnen, kommen wir auf eine siebenstellige Summe .Profitieren wird wieder die inzwischen so gern beauftragte Beraterindustrie. Es gibt für jeden Nonsens Berater, welche sich dann auch noch fürstlich bezahlen lassen. Man erinnere sich an die neue Feuerwache. Daher sind diese Firmen nur daran interessiert, ihre eigene Daseinsberechtigung über kostspielige Studien und Befragungen zu rechtfertigen. Leider sind dies Strukturen, von welchen sich Verwaltungen durch eigen verschuldete Personalknappheit abhängig gemacht haben. Daher folgt mein Vorschlag. Ab sofort sollten alle Beraterverträge gekündigt werden und die eingesparten Mittel zum Aufbau und Motivation neuer Mitarbeiter verwendet werden. Bitte nicht falsch verstehen. Ich rede nur von den Zecken, welche unsere kommunalen Kassen mit immer neuen Maschen aussaugen.
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pitti98
13.05.2022, 19.45 Uhr
ganz großes Fragezeichen
Ich erzähle den Zensus-Mitarbeitern im Hausflur vor meiner Wohnungstür mein ganzes Leben,ja ne ist klar und bitte wo bleibt der ach so geliebte Datenschutz.Ich verstehe es vielleicht in meinem Alter nicht mehr,einmal Daten-Daten-Daten-Datenschutz und dann hört das ganze Haus mit.Wenn ich gegen den Datenschutz verstoße,muß ich dann ins Gefängnis???? Mein Mann sollte mal eine Bestätigung bei der Krankenkasse für mich holen,ob ich dort noch versichert bin.Hatte leider meine Karte zu Hause vergessen und er brauchte tatsächlich eine Vollmacht.Als ob man diese nicht fälschen kann.Zum Glück hat die nette Dame bei der Ärztin angerufen und gefragt,ob mein Mann die Bestätigung haben darf.Ich hatte erst einem bösen Spruch auf den Lippen,aber ich sagte der Dame ganz nett und freundlich:" Das geht schon in Ordnung,denn manchmal treffe ich meinen Mann in unserer Wohnung und wir reden dann gelegentlich miteinander." Ups.da war es Still am anderen Ende der Leitung. Alle noch ein schönes Wochenende
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HisMastersVoise
16.05.2022, 16.10 Uhr
1,400 000 000 Euro
Zum Grübeln hier noch die Kosten für die Befragung von Dingen, die Jeder, der nicht drei schwarze Punkte auf den Arm hat und über ein funktionierendes Gehirn verfügt, sofort sehen oder wissen sollte.
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