Fr, 08:06 Uhr
27.05.2016
Thüringen
Neuregelung des Straßenausbaubeitragsrechts in Sicht
Gemeinden sollen zukünftig selbst entscheiden dürfen, ob sie für Investitionsmaßnahmen die vor dem 1. Januar 2000 beendet wurden Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Dies sieht der jüngste Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vor....
Nach vielen Gesprächen und Diskussionen werden wir mit diesem Gesetzentwurf dem Kabinett eine Regelung vorlegen, die das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden stärkt und zugleich das Versprechen des Koalitionsvertrages von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einlöst. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Ressortabstimmung erfolgreich sein wird, erklärte gestern Thüringens Minister für Inneres und Kommunales Dr. Holger Poppenhäger.
Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Punkte:
Die Ermessensentscheidung der Gemeinde, vor dem 1. Januar 2000 abgeschlossene Investitionsmaßnahmen über Straßenausbaubeiträge zu refinanzieren, schließt auch die Möglichkeit ein, für eben diesen Zeitraum bereits erhobene Beiträge an die Grundstückseigentümer unverzinst zurückzuzahlen. Voraussetzung ist eine finanziell gefestigte Haushaltslage der Gemeinde. Das heißt, sie muss den Nachweis erbringen, dass sie dauerhaft leistungsfähig ist und bisher keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat.
Zudem müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügen und eine Straßenausbaumaßnahme planen, künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen haben. Dies trägt insbesondere dem Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung, so der Innenminister.
Nach der bestehenden Rechtslage im Straßenausbaubeitragsrecht sind die Gemeinden grundsätzlich zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet, insbesondere auch für sogenannte Altmaßnahmen. Daneben haben Gemeinden ohne bestehendes Satzungsrecht, nach Beendigung einer Investitionsmaßnahme bislang vier Jahre Zeit um eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung zu beschließen.
Seit dem vergangenen Jahr fanden drei Diskussionsforen unter der Leitung des Innenstaatssekretärs Udo Götze im Thüringer Landesverwaltungsamt mit verschiedenen Interessenvertretern statt. In diesen wurde offen und konstruktiv über eine Weiterentwicklung des Thüringer Straßenausbaubeitragsrechts diskutiert.
Das Ergebnis der Diskussionen mit den Entscheidungsträgern auf Regierungsebene um verschiedene Beitragsmodelle, die Stärkung der Entscheidungskompetenz der Gemeinden und die Minderbelastung der Bürgerinnen und Bürger werde ich am Dienstag dem Kabinett vorstellen, erklärte Poppenhäger.
Autor: enNach vielen Gesprächen und Diskussionen werden wir mit diesem Gesetzentwurf dem Kabinett eine Regelung vorlegen, die das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden stärkt und zugleich das Versprechen des Koalitionsvertrages von DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einlöst. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Ressortabstimmung erfolgreich sein wird, erklärte gestern Thüringens Minister für Inneres und Kommunales Dr. Holger Poppenhäger.
Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Punkte:
Die Ermessensentscheidung der Gemeinde, vor dem 1. Januar 2000 abgeschlossene Investitionsmaßnahmen über Straßenausbaubeiträge zu refinanzieren, schließt auch die Möglichkeit ein, für eben diesen Zeitraum bereits erhobene Beiträge an die Grundstückseigentümer unverzinst zurückzuzahlen. Voraussetzung ist eine finanziell gefestigte Haushaltslage der Gemeinde. Das heißt, sie muss den Nachweis erbringen, dass sie dauerhaft leistungsfähig ist und bisher keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen hat.
Zudem müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügen und eine Straßenausbaumaßnahme planen, künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen haben. Dies trägt insbesondere dem Wunsch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung, so der Innenminister.
Nach der bestehenden Rechtslage im Straßenausbaubeitragsrecht sind die Gemeinden grundsätzlich zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet, insbesondere auch für sogenannte Altmaßnahmen. Daneben haben Gemeinden ohne bestehendes Satzungsrecht, nach Beendigung einer Investitionsmaßnahme bislang vier Jahre Zeit um eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung zu beschließen.
Seit dem vergangenen Jahr fanden drei Diskussionsforen unter der Leitung des Innenstaatssekretärs Udo Götze im Thüringer Landesverwaltungsamt mit verschiedenen Interessenvertretern statt. In diesen wurde offen und konstruktiv über eine Weiterentwicklung des Thüringer Straßenausbaubeitragsrechts diskutiert.
Das Ergebnis der Diskussionen mit den Entscheidungsträgern auf Regierungsebene um verschiedene Beitragsmodelle, die Stärkung der Entscheidungskompetenz der Gemeinden und die Minderbelastung der Bürgerinnen und Bürger werde ich am Dienstag dem Kabinett vorstellen, erklärte Poppenhäger.