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Di, 19:00 Uhr
01.06.2021
Was gilt jetzt

Thüringen öffnet wieder

Die Infektionszahlen sinken und der Freistaat gibt sich neue Corona-Regeln. Die Inzidenzwerte bleiben als Maßstab, werden aber weiter ausdefiniert. Was sich ändern soll hat die nnz zusammengefasst…

Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff) Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff)


Mit den sinkenden Fallzahlen in Thüringen fiel die „Bundesnotbremse“ an vielen Orten zuletzt. Regeln für das, was unter einem Inzidenzwert von 100 möglich ist gab es bisher aber nicht. Das soll sich ab morgen ändern. Die neue Verordnung, deren Maßgaben im Entwurf vorliegen, unterscheidet zwischen drei Richtwerten: unter 100, unter 50 und unter 35.

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Das ändert sich


In Sachen Kontaktbeschränkungen ändert sich einiges, je nach Inzidenz werden wieder Treffen mit mehreren Personen möglich. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 10 Personen möglich bei einem Wert unter 50, müssen aber 10 Tage im Vorfeld angemeldet werden. Liegen die Werte unter 35 beträgt die Anzeigepflicht zwei Werktage. Die Gastronomie darf im Außenbereich mit Kontaktnachverfolgung öffnen, unter 35 entfällt auch diese. Im Innenbereich werden Öffnungen ab unter 50 möglich, unter 35 entfällt die Testpflicht.

Die Übersicht dazu findet sich hier:

Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff) Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff)


Weitere Öffnungsschritte sind für Herbergen, Busreisen, den Einzelhandel sowie für die Innenbereiche von Museen und Gedenkstätten vorgesehen:

Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff) Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff)


Die Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen wie Kletter- und Freizeitparks oder Kinos wird ebenfalls wieder möglich. Dies gilt auch für Sportangebote. Gesangsunterricht und Blasmusik sind unter 100 auf den Einzelunterricht beschränkt, bei niedrigeren Inzidenzen kann zunächst in Kleingruppen gespielt werden, ab der Inzidenz unter 35 entfällt die Größenbeschränkung. Ferienanlagen für Familien dürfen unter Test und Kontaktnachverfolgung unter 100 öffnen, unter 35 entfällt die Testpflicht.

Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff) Öffnungsschritte in Thüringen ab 02. Juni (Foto: Tmasgff)


Kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel dürfen unter 100 mit maximal 10 Teilnehmern stattfinden, darunter fällt die Personenbegrenzung. Auch die Hallenbäder dürfen wieder aufmachen, müssen allerdings testen und die Kontaktnachverfolgung sicher stellen. Unter 35 ist nur letztere pflichtig. Discotheken bleiben unabhängig der Inzidenz bis auf weiteres geschlossen.



Zu guter Letzt: das horizontale Gewerbe. In „Prostitutionsstätten“ gilt sowohl unter 50 wie auch unter 35 eine zwei Personen-Regel samt Test- und Nachverfolgungspflicht. Für Swingerclubs gelten die gleichen Regeln wie für Discotheken - sie bleiben geschlossen.

Die Gesamtübersicht über die Maßnahmen im Entwurf findet sich hier .
Autor: red

Kommentare
geloescht 20210614
01.06.2021, 19.13 Uhr
und was ist mit den Masken? habe ich das überlesen
Holland,Schweden,Dänemark,Schweiz,Kroatien,Amerika,Israel um einige zu nennen, ab 15.6. Österreich Entfall des Mundschutz.
....und bei uns?
wenn 100% geimpft sind oder ..... ?
Kama99
01.06.2021, 21.39 Uhr
@andreaspaul
Wenn der Großteil der Bevölkerung eine Impfung erhalten hat. So die Aussage in anderen Medien.
Kelly
01.06.2021, 22.30 Uhr
Testplicht oder Impfnachweis
Aufgefallen ist mir hauptsächlich, dass
in den neu geöffneten Geschäften
und Einrichtungen stets ein Negativtest
oder Impfnachweis zu erbringen ist.
Da komme ich doch irgendwie zu der
Überlegung, dass künftig die Testerei
aus Kostengrüñden eingestellt wird
und nur noch ein Impfnachweis gültig ist.
So entsteht zwangsläufig ein Impfzwang
durch die Hintertür.
Das läuft dann so bis zur Wahl und der
geneigte Wähler muß dann natürlich auch
einen Impfnachweis erbringen.
So kann man sich doch auch unliebsame
Wähler vom Hals halten?
Bodo Bagger
02.06.2021, 07.49 Uhr
also heimlich still und leise,
eine dauerhafte Pflicht zum Fratzenlappen, ohne jegliche Nachvollziehbarkeit. Hoffe, dass Bodo dem Roten diese Verordnung so richtig um die Ohren fliegt und vom nächstbesten Gericht zerrissen wird.

Wir lernen also, Busreise super gefährlich, also immer Maske tragen ohne dass es dafür eine Untergrenze gäbe, Gedenkstätten und Museen ungefährlich, also keine Maske unter 35er Inzidenz.
Kritiker2010
02.06.2021, 09.06 Uhr
Von einem Blödsinn zum nächsten
Alle Zahlen und Maßnahmen standen von Anfang an in der Kritik. Inzwischen zeichent sich sehr deutlich ab, wie unsinnig das ganze Tänzchen in der Sache war. Aber wir leben ja in Deutschland. Wie schon an anderer Stelle geschrieben, das Problem muss erst AUSVERWALTET werden! Einfach so bei Seite legen, geht nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass es immer noch genug Leute gibt, die sich im Panikmodus befinden und auch weiterhin nicht merken, wie sehr man sie am Nasenring durch die Manege führt. Das alles dient aber nur der Vorbereitung auf den Wahlherbst. Denn das politische Personal - von Annalena bis Armin - ist nur noch im intellektuellen Tiefflug unterwegs. Es wäre daher unpraktisch, wenn das Wahlvolk noch selbst denken oder sich an zu viel Freiheit gewöhnen würde.

Was lernen wir daraus?
Die meisten Menschen sind derart einfältig und beeinflussbar, dass man ihnen einfach alles verkaufen kann.

Anstatt abzuwinken und darüber zu lachen, beschäftigen sich die Leute schon wieder, entsprechend ihrer Konditionierung, mit der Deutung des papiergewordenen Schwachsinns.
Wie Bitte
02.06.2021, 09.28 Uhr
@Kelly
Es gibt da etwas, das sich "Briefwahl" nennt, bevor wieder das Aushebeln der Demokratie vermutet wird.
Wenn man weder Post noch Empfänger traut, kann man den Brief sogar persönlich einwerfen, stellen Sie sich vor!
Kobold2
02.06.2021, 12.00 Uhr
Ja , auf die Bundestagswahl
Wartet die ganze Welt, dami die Pandemie von der WHO endlich für beendet erklärt werden kann .
Warum gibt's keine Forderung die Wahl vorzuziehen?
Ich geh jetzt wieder nachdenken.....
Bodo Bagger
02.06.2021, 12.47 Uhr
Grenzwerte
Bezeichnend an der neuen Thüringer Verordnung ist, dass diese für weitreichende Normalisierungen z.B. im Bereich Kultur und Unterhaltung (Diskotheken), Großverantaltungen etc. überhaupt keine Perspektive setzen.

Hier stellt sich einfach die Frage, ob man in Erfurt schon an der Nachfolgeverordnung ab Oktober bastelt um alles dann wieder auf den Stand Null herunterzufahren?

Weiterhin ist es doch recht bedenklich, dass es sich dieser Staat herausnimmt, permanent über das Zusammentreffen von Menschen, unabhängig von welcher, auch immer willkürlich gewählten Inzidenz vorab informiert sein zu wollen und dieses offenbar auch von einer Genehmigung abhängig dazu abhängig machen zu wollen. Wo ist hier der Weg zurück zu Normal?

Zusätzlich stellt sich die Frage wozu der Staat darüber informiert sein will, wo ich wann und wie lange im Hotel bleibe, ohne dass es dafür eine Inzidenzunterschwelle gibt?

Kurzum auch diese neuerliche Verordnung spiegelt nur das wieder, wofür man vor einem Jahr noch als Verschwörungstheoretiker bezeichnet wurde.
Die schleichende und heimelige Einführung eines Nannystaates mit Allwissenheitsphantasien und der Verlust von Grundrechten bzw. die dauerhafte Aufweichung dieser.
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