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Sa, 11:31 Uhr
28.01.2023
Verbraucherzentrale

Smarte Stromzähler: Hier sind sie Pflicht

Bis 2032 soll jeder Haushalt einen intelligenten Stromzähler bekommen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Die Verbraucherzentrale erklärt, was die smarten Messgeräte bringen und wo sie schon jetzt installiert werden müssen...

Sie gelten als ein Eckpfeiler der Energiewende: intelligente Messsysteme, auch bekannt als Smart Meter. Die Geräte sollen nicht nur den Zählerstand automatisch an die Anbieter übertragen, sondern auch für mehr Transparenz beim Stromverbrauch sorgen.

Bislang noch kein direkter Nutzen für Haushalte
„Noch haben die Verbraucher keinen direkten finanziellen Nutzen, der die jährlichen Kosten dieser Geräte aufwiegt“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Grund: „Es gibt bislang kaum variable Tarife, bei denen der Strom etwa nachts günstiger ist und Verbraucher so gezielt sparen können“, so Ballod.

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Solche dynamischen Tarife müssen Stromanbieter erst ab 2025 verpflichtend anbieten. Die Idee dahinter: Wenn der Wind weht und die Sonne scheint, wird mehr Strom erzeugt und der Strompreis sinkt. Eine App sorgt dafür, dass Waschmaschine, Geschirrspüler & Co. erst dann starten, wenn der Strompreis eine bestimmte Schwelle unterschreitet.

Einbau ist Pflicht bei Wärmepumpen und vielen PV-Anlagen
Auch wenn solche Szenarien für die meisten Haushalte noch Zukunftsmusik sind, gibt es für Messstellenbetreiber in manchen Fällen bereits jetzt einen gesetzlichen Zwang zum Einbau eines Smart Meter.

„Das gilt für Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden pro Jahr sowie für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, also einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Außerdem für Betreiber einer Strom erzeugenden Anlage wie zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, wenn die Anlage eine Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt hat“, erläutert Ramona Ballod.

Alle anderen Haushalte erhalten in den kommenden Jahren zumindest eine moderne Messeinrichtung, also einen digitalen Zähler. Umgesetzt wird der Einbau der neuen Zähler schrittweise durch die Messstellenbetreiber. Sie kommen deshalb auf die Haushalte zu, so dass die Verbraucher:innen nicht selbst tätig werden müssen.

„Der Messstellenbetreiber ist in der Regel der Betreiber des örtlichen Stromnetzes. Wer das ist, steht auf Ihrer Stromrechnung“, so Ballod.

Weitere Fragen zu den Themen Stromsparen und erneuerbare Energien beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Autor: red

Kommentare
Paulinchen
29.01.2023, 13.43 Uhr
Warum werden die...
... Kosten nicht gleich genannt? Bisher heißt es, ds der Endkunde die Montage und die höhere Zaehlermiete tragen muss.

Da stellt sich mir die Frage, wird sich das beim Kunden überhaupt rechnen. Würde mich wundern, wenn der Kunde mit +/-0 zuzüglich Verbrauch davon kommt.
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